Die Regeln spiegeln den momentanen Stand der Pandemie und der
entsprechenden Planungen wider. Bis zu den Startfenstern der
einzelnen Brevets sind daher jederzeit Änderungen / Anpassungen
möglich; verbindlich ist jeweils die Fassung zum Startzeitpunkt.
Jedes Brevet hat einen festen Starttermin; ein Start zu diesem Termin
ist möglich bis zu 7 Tage vor und bis zu 7 Tage nach dem
Starttermin.
Beispiel: Brevet am 27.03.2021; Start möglich vom
20.03.2021 bis zum 03.04.2021. Auf der Terminseite ist bereits das
gesamte Startintervall aufgeführt.
Jeder Randonneur darf zu jedem Brevet nur einmal starten.
Ein Start ist nur im 30-Minuten-Raster möglich, also zur jeweils
vollen oder halben Stunde.
Zu jedem Startzeitpunkt dürfen maximal zwei Randonneure starten.
Die Anmeldung muss erfolgen
spätestens 10 Tage vor dem beabsichtigten
Startzeitpunkt, falls vor dem Start eine Startkarte zugesandt
werden soll (falls angeboten);
spätestens 3 Tage vor dem beabsichtigten Startzeitpunkt, falls
ohne Startkarte gestartet werden soll.
Die Anmeldung gilt erst als abgeschlossen, wenn der gewählte
Startzeitpunkt vom Organisator bestätigt worden ist.
Die Kontrollstellen und Kontrollmöglichkeiten sind im Roadbook
beschrieben. Sie beinhalten stets auch die Möglichkeit einer
kontaktlosen Kontrolle (Belegfoto). Falls eine exakte
Ortsangabe für die Kontrolle fehlt, kann die Kontrolle an
jeder Stelle im genannten Ort durchgeführt werden.
Mögliche Nachweise bestehen aus:
Stempel in der Kontrollkarte (falls mitgeführt)
Kassenbeleg, z.B. Tankstelle, Bäckerei, Supermarkt
Belegfoto, auf dem der Kontrollort (i.d.R. Ortsschild) und
das Fahrrad erkennbar sein müssen.
In jedem Falle müssen die Nachweise Datum und Uhrzeit der Kontrolle
beinhalten.
Start- und Zielkontrolle finden an einem jeweils festgelegten, im
Roadbook genannten Ort
statt. Ein Startnachweis mit einer früheren oder mehr als 20
Minuten späteren Startzeit führt zur Nicht-Homologation.
Beispiel: Bei einer Startzeit von 8:30 ist ein gültiger Nachweis im
Zeifenster 8:30 bis 8:50 möglich.
Die jeweiligen Verhaltensregeln zur
Covid-Pandemie haben in jedem Falle - auch unterwegs! -
Vorrang vor hier beschriebenen Regeln. Achtung, diese können
sich lokal von Kreis zu Kreis oder Bundesland zu
Bundesland unterscheiden. Ein Nichbeachten dieser Regeln führt
zur Nicht-Homologation.
Corona-Informationen der durchfahrenen Bundesländer und (Land-)Kreise: